Die erklärende Stelle „Delfingen Group“ verpflichtet sich, ihre Website gemäß dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zu gestalten. Die vorliegende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: https://delfingengroup.com/
Was versteht man unter digitaler Barrierefreiheit?
Jeder muss die auf einer Website oder in einer App enthaltenen Informationen problemlos nutzen und einsehen können, insbesondere Menschen mit einer Behinderung und/oder solche, die Hilfssoftware oder spezielle Geräte verwenden (z. B. bei Seh-, Hör-, körperlichen oder kognitiven Beeinträchtigungen usw.).
Konformitätsstatus
Diese Website entspricht weder der europäischen Norm EN 301 549 noch dem Bewertungsrahmen für die Barrierefreiheit im Web (RAWeb) v1.1, der diese Norm umsetzt. Die Gründe für diese Nichtkonformität sind im Folgenden aufgeführt.
Inhalt nicht zugänglich
Der nachfolgend genannte Inhalt ist aus folgenden Gründen nicht zugänglich:
Abweichungen
- Für einige Bilder, die Informationen enthalten, gibt es keine Textalternative. [RGAA 1.1]
- Bestimmte dekorative Bilder werden von assistiven Technologien nicht ordnungsgemäß ignoriert. [RGAA 1.2]
- Einige Bildunterschriften sind nicht korrekt mit dem entsprechenden Bild verknüpft. [RGAA 1.9]
- Manche Führungskräfte tragen keinen Führungstitel. [RGAA 2.1]
- Auf manchen Webseiten werden Informationen ausschließlich durch die Farbe vermittelt. [RGAA 3.1]
- Bei einigen Webseiten ist der Kontrast zwischen der Textfarbe und der Hintergrundfarbe nicht hoch genug. [RGAA 3.2]
- Bestimmte vorab aufgezeichnete Medien verfügen weder über eine Texttranskription noch über eine Audiodeskription. [RGAA 4.1]
- Bei einigen vorab aufgezeichneten, zeitlich synchronisierten Medien mit synchronisierten Untertiteln sind die Untertitel nicht zutreffend. [RGAA 4.4]
- Einige vorab aufgezeichnete Medien verfügen nicht über eine synchronisierte Audiodeskription. [RGAA 4.5]
- Der Zugriff auf bestimmte zeitabhängige Medien ist weder über die Tastatur noch über ein Zeigegerät steuerbar. [RGAA 4.11]
- Bestimmte zeitbezogene und nicht zeitbezogene Medien sind nicht mit assistiven Technologien kompatibel. [RGAA 4.13]
- Manche Zusammenhänge sind nicht offensichtlich. [RGAA 6.1]
- Einige Skripte sind nicht mit assistiven Technologien kompatibel. [RGAA 7.1]
- Bei einigen Webseiten sind bestimmte Sprachwechsel im Quellcode nicht angegeben. [RGAA 8.7]
- Bei bestimmten Webseiten dürfen Tags nicht ausschließlich zu Darstellungszwecken verwendet werden. [RGAA 8.9]
- Auf manchen Webseiten sind die Informationen nicht durch die korrekte Verwendung von Überschriften strukturiert. [RGAA 9.1]
- Auf manchen Webseiten sind bestimmte Listen nicht korrekt strukturiert. [RGAA 9.3]
- Auf einigen Webseiten sind bestimmte Zitate nicht korrekt angegeben. [RGAA 9.4]
- Bei einigen Webseiten sind die Informationen nicht mehr verständlich, wenn die Stylesheets deaktiviert sind. [RGAA 10.3]
- Auf einigen Webseiten werden die CSS-Angaben für die Hintergrundfarben der Elemente und die Schriftart nicht korrekt angewendet. [RGAA 10.5]
- Bei bestimmten Webseiten und bestimmten Elementen, die den Fokus erhalten, ist die Fokusanzeige nicht sichtbar. [RGAA 10.7]
- Bei einigen Webseiten werden die Inhalte so dargestellt, dass bei einem Fenster mit einer Höhe von 256 px oder einer Breite von 320 px sowohl vertikales Scrollen als auch horizontales Scrollen erforderlich ist. [RGAA 10.11]
- Einige Formularfelder haben keine Beschriftung. [RGAA 11.1]
- Bei einigen Formularen sind Felder gleicher Art nicht gruppiert, sofern dies erforderlich ist. [RGAA 11.5]
- Bei einigen Formularen sind bestimmte Beschriftungen bestimmter Schaltflächen nicht relevant. [RGAA 11.9]
- Bei einigen Formularen werden bestimmte Eingabeprüfungen nicht zweckmäßig eingesetzt. [RGAA 11.10]
- Bei einigen Formularen werden bestimmte Eingabeprüfungen nicht durch Vorschläge ergänzt, die die Korrektur von Eingabefehlern erleichtern. [RGAA 11.11]
- Der Zweck bestimmter Eingabefelder lässt sich nicht ableiten, um das automatische Ausfüllen der Felder mit den Daten des Benutzers zu erleichtern. [RGAA 11.13]
- Manche Seitengruppen verfügen nicht über mindestens zwei verschiedene Navigationssysteme. [RGAA 12.1]
- Bei einigen Webseiten und bestimmten zum Herunterladen angebotenen Office-Dokumenten gibt es keine barrierefreie Version. [RGAA 13.3]
- Bei manchen Webseiten lassen sich bestimmte bewegte oder blinkende Inhalte vom Nutzer nicht steuern. [RGAA 13.8]
- Bei einigen Webseiten sind die Inhalte unabhängig von der Bildschirmausrichtung (Hoch- oder Querformat) nicht einsehbar. [RGAA 13.9]
- Bei bestimmten Webseiten können Aktionen, die durch das Berühren eines bestimmten Punktes auf dem Bildschirm mit einem Zeigegerät ausgelöst werden, nicht rückgängig gemacht werden. [RGAA 13.11]
- Die Dokumentation der Website enthält weder Angaben zu Barrierefreiheitsfunktionen noch Informationen zur Barrierefreiheitskompatibilität. [RGAA 14.1]
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Die vorliegende Erklärung wurde am 30. April 2026 erstellt. Die in dieser Erklärung enthaltenen Angaben sind korrekt und basieren auf einer tatsächlichen Bewertung der Konformität dieser Website mit den in RAWeb 1.1 festgelegten Anforderungen, wie sie von einem unabhängigen Dritten – Boscop – durchgeführt wurde.
Feedback und Kontaktdaten
Sollten Sie einen Barrierefreiheitsfehler feststellen, senden Sie uns bitte eine E-Mail an delfingen@delfingen.com: Beschreiben Sie Ihr Problem und geben Sie die betroffene Seite an. Wir verpflichten uns, Ihnen spätestens innerhalb eines Monats per E-Mail zu antworten. Um das Problem dauerhaft und im Rahmen des Zumutbaren zu beheben, wird vorrangig versucht, den Barrierefreiheitsmangel online zu beheben. Sollte dies nicht möglich sein, werden wir Ihnen die gewünschten Informationen in einem barrierefreien Format gemäß Ihren Wünschen zur Verfügung stellen:
- schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail;
- mündlich bei einem Vorstellungsgespräch oder telefonisch.
Verfahren zur Gewährleistung der Einhaltung der Bestimmungen
Sollte die Antwort nicht zufriedenstellend sein, haben Sie zudem die Möglichkeit, den Informations- und Pressedienst, der für die Überwachung der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Beschwerdeformular oder den Ombudsmann des Großherzogtums Luxemburg zu informieren.
Die vorliegende Erklärung basiert auf der Vorlage, die im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 festgelegt ist. Diese Vorlage ist Eigentum der Europäischen Union und wird unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung 4.0 International“ veröffentlicht.