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Barrierefreiheitsbericht

Die erklärende Stelle „Delfingen Group“ verpflichtet sich, ihre Website gemäß dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zu gestalten. Die vorliegende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: https://delfingengroup.com/

Was versteht man unter digitaler Barrierefreiheit?

Jeder muss die auf einer Website oder in einer App enthaltenen Informationen problemlos nutzen und einsehen können, insbesondere Menschen mit einer Behinderung und/oder solche, die Hilfssoftware oder spezielle Geräte verwenden (z. B. bei Seh-, Hör-, körperlichen oder kognitiven Beeinträchtigungen usw.).

Konformitätsstatus

Diese Website entspricht weder der europäischen Norm EN 301 549 noch dem Bewertungsrahmen für die Barrierefreiheit im Web (RAWeb) v1.1, der diese Norm umsetzt. Die Gründe für diese Nichtkonformität sind im Folgenden aufgeführt.

Inhalt nicht zugänglich

Der nachfolgend genannte Inhalt ist aus folgenden Gründen nicht zugänglich:

Abweichungen

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Die vorliegende Erklärung wurde am 30. April 2026 erstellt. Die in dieser Erklärung enthaltenen Angaben sind korrekt und basieren auf einer tatsächlichen Bewertung der Konformität dieser Website mit den in RAWeb 1.1 festgelegten Anforderungen, wie sie von einem unabhängigen Dritten – Boscop – durchgeführt wurde.

Feedback und Kontaktdaten

Sollten Sie einen Barrierefreiheitsfehler feststellen, senden Sie uns bitte eine E-Mail an delfingen@delfingen.com: Beschreiben Sie Ihr Problem und geben Sie die betroffene Seite an. Wir verpflichten uns, Ihnen spätestens innerhalb eines Monats per E-Mail zu antworten. Um das Problem dauerhaft und im Rahmen des Zumutbaren zu beheben, wird vorrangig versucht, den Barrierefreiheitsmangel online zu beheben. Sollte dies nicht möglich sein, werden wir Ihnen die gewünschten Informationen in einem barrierefreien Format gemäß Ihren Wünschen zur Verfügung stellen:

Verfahren zur Gewährleistung der Einhaltung der Bestimmungen

Sollte die Antwort nicht zufriedenstellend sein, haben Sie zudem die Möglichkeit, den Informations- und Pressedienst, der für die Überwachung der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Beschwerdeformular oder den Ombudsmann des Großherzogtums Luxemburg zu informieren.


Die vorliegende Erklärung basiert auf der Vorlage, die im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 festgelegt ist. Diese Vorlage ist Eigentum der Europäischen Union und wird unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung 4.0 International“ veröffentlicht.